die Rosenberger RoseDr. Monika Klepp

Im Zeichen der fünfblättrigen Rose
Die Rosenberger im Oberen Mühlviertel
Die Rosenberger als Förderer der Marktprivilegien von Haslach


Im 14. Jahrhundert verlor der Handel mit Salz aus Hallein und Schellenberg über das alte Wegenetz des Goldenen Steigs und des Oswalder Sattels nach Böhmen, der zum wirtschaftlichen Aufstieg Haslachs beigetragen hatte, an Bedeutung. Mit dem Ausbau der Landeshoheit war das Bestreben der habsburgischen Landesfürsten verbunden, Salz aus dem Kammergut über Freistadt in das „salzlose Böhmen“ zu liefern. Um diesen wirtschaftlichen Engpass auszugleichen, wurde im Oberen Mühlviertel die Leinenweberei zunehmend zum Haupterwerb. Zwei Weberordnungen aus den Jahren 1522 und 1587 wurden von den Rosenbergern bestätigt.

In der Einleitung des Urkundentextes betont Peter von Rosenberg, dass Untertanen aus dem Markte Haslach, bürgerliche Leinenweber, etliche schriftliche, von seinen Vorfahren bestätigte Artikel, die sich auf die Ausübung ihres Handwerks bezogen, vorgelegt und um Bestätigung gebeten hätten. Die Urkunde wurde am Eritag (= Dienstag) nach dem Sonntag Quasimodogeniti (=erster Sonntag nach Ostern) des Jahres 1522 in Krumau ausgefertigt. Sein Sohn Wilhelm bestätigte nach dem Tode seines Vaters in Krumau am 23. März 1587 neuerlich die Gewerbeordnung der Weber.

Beide Urkunden gewähren Einblick in die durch die spätmittelalterliche Zunftordnung bestimmte Gewerbeausübung des 16. Jahrhunderts. Nicht Gewinnmaximierung und Konkurrenzkampf prägten die wirtschaftliche Entwicklung, sondern Gleichgewicht und Stabilität. Verbunden damit waren Bürgerehre, Rechtschaffenheit und Qualitätskontrolle.

Ein Meister der Weber – Bruderschaft musste besondere religiöse und sittliche Forderungen erfüllen. In Haslach durfte keiner das „Lein – Weber Handwerk“ ausüben, der „wider Ehre getan“ hatte oder „unehrlich geboren“ war. Mit der Ausübung des Handwerks war der Erwerb des Bürgerrechts und die Zugehörigkeit zu der „Zech und Bruderschaft“ verbunden. In der Weberordnung 1587 werden die Zunftbestimmungen in kommunaler Hinsicht erweitert. Die Bruderschaft hatte in der Pfarrkirche ihren eigenen Altar, der während des ganzen Jahres mit Lichtern versorgt und besonders an hohen Feiertagen festlich beleuchtet werden sollte. Wer Meister werden wollte, musste der Gemeinschaft 10 Pfund Wachs stiften. Hier sollte auch zu bestimmten Zeiten nach „Handwerksgewohnheit im Beisein der ganzen Bruderschaft“ Gottesdienst gehalten werden. Auch die Durchführung eines würdigen Begräbnisses der verstorbenen Mitglieder und die jährlichen Gedenkgottesdienste waren der Bruderschaft vorbehalten.

Genaue Bestimmungen regelten die Ausübung des Gewerbes. Die Zahl der Webstühle pro Werkstatt war mit drei beschränkt, die Lehrzeit betrug drei, später vier Jahre, der Abschluss musste schriftlich bestätigt werden. Kein Meister durfte dem anderen z. B. durch höhere Entlohnung Gesinde abwerben. Jeder Meister hatte sein „eigenes besonderes Zeichen“, das auf die Ware gedruckt werden musste. Somit war persönliche Haftung für Qualität gegeben. Rechtliche und soziale Sicherheit wurde den Witwen und Kindern verstorbener Meister zugesichert.
Festgelegt war auch die jährliche Wahl von zwei Meistern zu „Zechleuten“ und mehreren Meistern zu „Beschauleuten“. Diese überprüften die Einhaltung aller Statuten, überwachten Einkauf, Verteilung und Bezahlung des Garns und kontrollierten vierzehntägig alle Werkstätten, „damit das Handwerk aufrichtig und in guter Polizei gehalten, die Arbeit treulich verrichtet, die Leut gefördert und die ganze Bruderschaft immer und immer vorgezogen“ werde.

Auch der Schutz vor „ausländischer“ Konkurrenz wird in beiden Weberordnungen betont. So war es Untertanen anderer Herrschaften ausdrücklich verboten, sich in der Umgebung anzusiedeln und „auf der Stör“ zu arbeiten. Klarheit schuf die Weberordnung von 1587 auch in Bezug auf die Leinenweber der Herrschaft Wittinghausen vor dem Wald, denen die Rosenberger ähnliche Privilegien gestattet hatten. Die Untertanen der Herrschaft Haslach waren dem Land ob der Enns verpflichtet, die Herrschaft Wittinghausen lag „in der Krone Böhmen.“

Beide Weberordnungen sicherten den Haslacher Handwerksmeistern einen bestimmten Lebensstandard, Schutz vor Konkurrenz und soziale Sicherheit Sie bilden die Grundlage für die Weiterentwicklung und Blüte der Weberei im 17. und 18. Jahrhundert. Die stärkste Berufsgruppe waren in Haslach die Weber, die dem Markt sein spezielles Profil verliehen.

So wurden Handwerksversammlungen der Leinenweber der Mühlviertler Märkte in Haslach abgehalten. 1578 wurden die obderennsichen Leinenweberzünfte zu einem Landesverband zusammengeschlossen, neben Rohrbach, Sarleinsbach, Hofkirchen und Neufelden war auch Haslach eingegliedert. Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden hier bedeutende Leinenmärkte abgehalten. Auch die industrielle Leinwandproduktion fand hier mit der ersten Leinenfabrik des Mühlviertels einen Schwerpunkt. In der 1883 gegründeten Webereifachschule werden hochqualifizierte Textiltechniker ausgebildet.

Peter von Rosenberg bestätigte am 17. Februar 1594 auch die Haslacher Marktordnung, die sich auf den Marktbach bezog, einem vom Lanitzbach abgeleiteten, künstlich angelegten Gerinne, das für die Wasserversorgung des Marktes von Bedeutung war. Weitere Statuten nehmen Bezug auf die Wahl von Richter und Rat, die Ausübung bestimmter Berufe, Sicherheit und Brandverhütung, das Verhältnis zu den umliegenden Märkten und das dreimal im Jahr stattfindende Ehafttaiding, die Bürgerversammlung auf dem Marktplatz.

Mit der Bestätigung von Handwerksstatuten und Marktprivilegien erwiesen sich die Rosenberger als Förderer des Marktes, was von den Bürgern anerkannt und geschätzt wurde. Schon in der Folgezeit sollte sich einiges ändern. Am 29. November 1599 verkaufte Peter von Rosenberg die Herrschaft Haslach an den Bischof von Passau, der Paul Diethmair als Verwalter einsetzte. Persönliche Bereicherung, Nepotismus, Verschwendung von Gemeindeeigentum und Willkürakte führten zu einer Beschwerdeschrift der Haslacher Bürger an Erzherzog Leopold, Bischof von Passau, in der darauf verwiesen wurde, dass die Fürsten von Rosenberg die „alten Gewohnheiten“ stets geschützt hätten. Auch wurde Klage geführt, dass sie die Rosen, „ihr altes Signum und Gemerk“ durch den Wolf, das Wappen des Hochstifts, ersetzen mussten, diesen aber wieder nach willkürlicher Anordnung durch das Rosenberger Wappen übermalen mussten. Diesen unbeliebten Maßnahmen setzten die Haslacher ein Ende. Sie baten um „Confirmation“ ihres über 300 Jahre geführten Marktwappens mit der fünfblättrigen Rose, was Kaiser Matthias am 1. Jänner 1615 genehmigte.


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Quellen und Literatur